SPLG Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG) nach §34 SGB VIII.

In den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG) nehmen Familien oder Einzelpersonen schwer traumatisierte Kinder langfristig bei sich zu Hause auf und betreuen sie über mehrere Jahre, zuweilen auch bis zur Volljährigkeit.  Eine Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften beinhaltet eine dauerhafte Unterbringung eines Kindes mit erhöhten Förderbedarf oder vermehrten entwicklungsbedingter Auffälligkeiten. Dabei wird das Kind erst nach einer intensiven Anbahnung und guter Vorbereitung in sein neues Zuhause vermittelt. Die Mitarbeiter/innen sind pädagogisch ausgebildet und verpflichten sich, die Entwicklung des Kindes dauerhaft sicherzustellen und professionell zu fördern.

Begleitet werden die SPLGs von einem multiprofessionellen Fachberaterteam mit unterschiedlicher therapeutischer Zusatzausbildung. Die Fachberater unterstützen die Mitarbeiter/innen in den FBBs und SPLGs durch kontinuierliche Einzelfallberatung und stellen die Kooperation zwischen allen an der Hilfe beteiligen Fachkräfte und dem Herkunftssystem sicher.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Steffen Kannegießer

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