Die Lebensbrücke in Übach-Palenberg

Das ambulant betreute Wohnen findet in der Regel im Anschluss an einen stationären Aufenthalt, als letzter Schritt in die Verselbständigung oder als langfristig installierte Unterstützung und Begleitung statt. Zudem kann eine direkte Aufnahme in das betreute Wohnen erfolgen, wenn die Aufnahme aus dem Elternhaus stattfindet und/oder eine stationäre Unterbringung nicht erforderlich ist, bzw. keine geeignete Alternative darstellt.

Das Hilfeangebot orientiert sich an der jeweiligen Lebenswirklichkeit der Jugendlichen/jungen Erwachsenen. Hierbei wird Unterstützung angeboten, die auf die jeweiligen Bedürfnisse und Ressourcen des Einzelnen abgestimmt sind, um zukünftig ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben zu ermöglichen. Die Betreuung findet durch feste Bezugspersonen statt, um ein ganzheitliches Arbeiten zu gewährleisten. Der Umfang der Hilfe wird individuell im Hilfeplan nach den Erfordernissen sowie dem Umfang der Aufträge vereinbart und im Verlauf des Hilfeprozesses entsprechend angepasst.

Am Standort in Übach-Palenberg, wo unser ambulanter Dienst beheimatet ist, stehen insgesamt acht Apartments für Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren zur Verfügung. 

Die Aufnahme der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen in das ambulant betreute Wohnen erfolgt gemäß § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 35, 35a und 41 SGB VIII.

 

FREIE PLÄTZE

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Kontakt

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Steffen Kannegießer

› Aufnahmemanager

Dilborner Straße 61
41379 Brüggen
Tel.: 02163 9540-95
Fax: 02163 9540-99
E-Mail

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